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Ihr Steuerberater in Bremen

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Gastronomie

Die Gastronomie gehört für das Finanzamt zu den Gewerben, die besonders gerne geprüft werden. Dies liegt vor allem daran, dass in Gastronomiebetrieben eine Vielzahl an Transaktionen anfallen, wovon viele mit Bargeld bezahlt werden. Dies gepaart mit zahlreichen steuerlichen Eigenheiten führt dies dazu, dass schnell Fehler gemacht werden können - das weiß auch das Finanzamt.

Auf Grund der gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre sind die Anforderungen an Gastronomen stetig gestiegen. Gerade im Bereich der Kassenführung und Lohnbuchhaltung ergeben sich immer wieder steuerliche Änderungen.

Durch die jahrelange Betreuung unserer Mandanten im Gastronomie- und Hotelbereich sind wir ein verlässlicher Partner, der Sie durch diese steuerlichen Fallstricke begleitet. Egal ob als Neugründer oder als alteingesessener Profi.

Hierbei werden Sie besonderes in Folgen Bereiche von uns unterstützt:

  • Berechnung von Eigenverbräuchen ( Kost und Logie)
  • Sofortmeldungen bei der Lohnbuchhaltung sowie Erstellung der Lohnabrechnung etc.
  • Besonderheiten bei der Kassenführung
  • Allgemeine steuerlich Beratung im Bereich Gastronomie- und Hotelbereich

Daneben bieten wir natürlich auch den üblichen Umfang der Steuerberatung an:

Die monatliche Buchhaltung, die Abschlusserstellung sowie die darauf basierenden Steuererklärungen.

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